Dynamik der Tatsachenfeststellung im Strafverfahren

Christian Bitzigeio / Dr. Ursula Gasch
Dr. Ursula Gasch

Vernehmung und Glaubhaftigkeitsbegutachtung

Am 28. Sept. 2026 veranstaltete die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e. V. (DGfK) eine interdisziplinäre Fachtagung zum Thema Vernehmung und Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafverfahren. Frau Dr. Ursula Gasch, Vizepräsidentin der DGfK und Leiterin des Instituts für Gerichts- und Kriminalpsychologie, führte die Teilnehmer aus Polizei und Justiz in die Materie der Glaubhaftigkeitsbegutachtung, die der Frage nach der Erlebnisfundierung einer Aussage nachgeht, ein. Eindrücklich und anhand zahlreicher Fallbeispiele aus ihrer Praxis verdeutlichte sie, dass die gutachterliche Tätigkeit im Auftrag von Staatsanwaltschaft oder Gericht nicht isoliert von der Ermittlungsarbeit zu sehen ist, sondern eng mit dieser verknüpft ist. Insbesondere die Polizei, aber auch Staatsanwaltschaft und Gericht, müssen sich vergegenwärtigen, dass die Ergebnisse der (bisherigen) Ermittlungen die Grundlage für die Glaubhaftigkeitsbegutachtung bilden. Essenziell ist es daher, im Rahmen von Vernehmungen (unbewussten) Suggestionen durch den Vernehmenden und damit der Entstehung von Falschinformationseffekten und Pseudoerinnerungen entgegenzuwirken. Mahnend wies Frau Dr. Gasch daher auch auf problematische Befragungstechniken hin und erläuterte, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse, dass ein Lügenerkennen anhand von Verhalten oder Mikroexpressionen nicht möglich ist.

Durch die Förderung von Veranstaltungen dieser Art und Mitwirkung bei diesen als Kooperationspartner verwirklicht die DGfK satzungsgemäß die Förderung der Kriminalistik in Wissenschaft und Praxis.

Die zahlreichen Rückmeldungen aus dem interdisziplinär zusammengesetzten Teilnehmerkreis waren durchweg positiv und ließen das Bedürfnis sowie die Notwendigkeit von evidenzbasierter kriminalistischer Wissensvermittlung eindeutig erkennen.