Übersicht
Übersicht
Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen
Grundüberlegungen:
Es ist anzustreben, dass in einer AG/Projektgruppe Spezialistinnen und Spezialisten des jeweiligen Fachgebiets tätig werden.
Ein Vorstandsmitglied übernimmt die Betreuung einer AG/Projektgruppe und arbeitet mit den jeweiligen Leiterinnen und Leiter eng zusammen.
Projektgruppen sind als temporäre Einrichtung zur Bearbeitung eines besonderen, kriminalistischen Themas gedacht. Dazu gehören auch ein Projektziel und die Präsentation eines Arbeitsergebnisses z. B. in Form einer Veröffentlichung.
Inhaltliche Schwerpunkte sollten sein:
- Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Sachbearbeitung und Empfehlung von diesen an die jeweiligen Fachorgane bzw. Entscheidungsträger
- Unterstützung der jeweiligen Fachorgane und Entscheidungsträger bei der bundesweiten Vereinheitlichung der Sachbearbeitung
- Vorschläge für die Aus- und Weiterbildung
- Weiterbildungsseminare zu Schwerpunktthemen
- Gewährleisten des fachlichen Austausches der „Spezialisten“ durch Wissensmanagement
- Entwicklung / Innovation neuer Methoden und Verfahren
- Vorschläge für Forschungsvorhaben bzw. eigenständige Bearbeitung von Themenstellungen
- Verbreitung der durch die AG gewonnenen Erkenntnisse durch Veröffentlichungen, Vorträge usw.