Exklusiver Artikel von Christian Bitzigeio und Dr. Ursula Gasch: "Das Schattenreich der Pädosexualität als Herausforderung für die grenzpolizeiliche Gefahrenabwehr – Überstellung eines rückfallgefährdeten pädosexuellen Straftäters"
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung ist die Bundespolizei (BPOL) auch für die Übernahme von im Ausland wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilten und von dort rückgeführten deutschen Staatsangehörigen zuständig. Diesem Deliktsbereich ist eine hohe Komplexität und Vielschichtigkeit immanent. Reisen diese Personen in das Bundesgebiet ein, stellt sich vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Rückfallquote regelmäßig die Frage des individuellen Gefahrenpotentials. Eine solide Risikoeinschätzung basiert auf der Synthese von Befunden u.a. aus den Bereichen Psychologie, Kriminologie und Medizin. Als erstbefasste Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde trägt die BPOL die Verantwortung, dass erforderliche Maßnahmen eingeleitet und zuständige Inlandsbehörden involviert werden. Versäumnisse können verehrende Folgen zeitigen. Aus diesem Grund ist neben soliden Rechtskenntnissen zumindest Basiswissen betreffend pädosexuelle Phänomenologie in ihren interdisziplinären Bezügen zentral.