Rückblick auf die Jahrestagung
Am 13. und 14. Oktober 2025 richtete die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik e. V. ihre Jahrestagung unter der Präsidentschaft von Herrn Christian Bitzigeio im Novotel Freiburg am Konzerthaus mit rund 70 Teilnehmenden aus den unterschiedlichsten Professionen aus.
Das bewusst allgemeine gefasste Thema der Jahrestagung „Facetten der nationalen und internationalen Kriminalitätskontrolle“ ließ Raum, den Fokus mit renommierten Referentinnen und Referenten auf unterschiedliche aktuelle kriminalistische Themen zu richten.
Den Auftakt machte Herr Prof. Dr. Ralf Eschelbach, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, mit seinem Vortrag zur „kognitiven Dissonanz im Strafverfahren“. Neben Fehlerquellen im Strafverfahren, deren Ursache sowohl im legislativen Bereich zu finden sind als auch mit Erkenntnissen aus der psychologischen Forschung zu erklären sind, gab er den Zuhörerinnen und Zuhörern Einblick in die Arbeit der Revisionssenate am Bundesgerichtshof.
Auf diesen spannenden Vortrag folgte Dr. Simon Huberty, Leiter der der Kriminalinspektion 3 des Polizeipräsidiums Koblenz, mit seinem Vortrag „Kriminalistisches Denken – reflektiert. Ein rheinland-pfälzisches Forschungsprojekt zur kriminalistischen Entscheidungsfindung.“ Ausgehend von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum intuitiven und rationalen Denken, erörterte Dr. Huberty den aus Informationssammlung, Hypothesenbildung und daraus abzuleitenden Ermittlungsmaßnahmen bestehenden kriminalistischen Dreischritt sowie die auf die kriminalistische Entscheidungsfindung unbewusst wirkenden psychologischen Störvariablen. In diesem Zusammenhang stelle der Referent auch ein entsprechendes Forschungsprojekt vor, an welchem er selbst beteiligt war, und gab der Zuhörerschaft die aus den Ergebnissen abgeleiteten Handlungsempfehlungen mit auf den Weg.
Den Nachmittag leitete Dr. Gorden Schröder, Leiter des deutschen Verbindungsbüros bei Europol, ein. Sein Vortrag: „Die Rolle von Europol in der Sicherheitsarchitektur der EU – Aktuelle Aufgabenschwerpunkte und Entwicklungslinien“, brachten dem Plenum das auf Grundlage der Europol-Verordnung arbeitende Europäische Polizeiamt und dessen Unterstützungsleistungen für die EU-Mitgliedstaaten näher. Neben dem Informationsaustausch und der Datenanalyse bilden auch die Forschung im Europol Innovation Lab sowie die operative Unterstützung einen Mehrwert, auf den die Mitgliedstaaten in ihrer (trans)nationalen kriminalistischen Arbeit zurückgreifen können.
Geradezu exemplarisch hierfür steht das Ermittlungsverfahren Zank, welches Dipl. Juristin Universität und JIT Consultant Kaja Lehr von der Bundespolizeiakademie, Polizeioberrat Andreas Karwath vom Bundespolizeipräsidium und Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts Christian Härtl von der Staatsanwaltschaft Weiden in ihrem Vortrag „Internationale Bekämpfung der organisierten Schleusungskriminalität – neue Wege und Möglichkeiten aus Sicht der polizeilichen und justiziellen Theorie und Praxis.“ vorstellten. Den Schwerpunkt des Vortrages bildete das in Artikel 13 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens normierte Joint Investigation Team (JIT); ein Institut zur Einrichtung grenzüberschreitender und damit multinationaler Ermittlungsgruppen zur Erleichterung der Rechtshilfe im europäischen Raum, bis hin zur Begleitung von Exekutivmaßnahmen in anderen Teilnehmerstaaten. Erfahrungsgemäß werden JITs von Polizei und Staatsanwaltschaften gleichermaßen gefürchtet, allerdings stellte der Vortrag eindrücklich heraus, dass der durch ein JIT gewonnene Mehrwert den – geringen und wenig komplexen – Aufwand bei weitem übersteigt.
Der erste Tag der Jahrestagung schloss mit der Preisverleihung der DGfK. Jedes Jahr verleiht die DGfK den mit 2.000.- € dotierten Preis der DGfK sowie den mit 500.- € bedachten Rolf-Ackermann-Preis als Sonderpreis für Arbeiten, welche für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis bedeutsam sind. In diesem Jahr konnte Frau Dr. Johanna Hahn, LL.M. (Harvard) mit ihrer Dissertation „Automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung“ den Gutachterausschuss überzeugen. Der Rolf-Ackermann-Preis ging an Herrn Dr. Simon Huberty für seine Dissertation „Kriminalistische Entscheidungen im Ermittlungsverfahren und ihre Auswirkungen auf das Strafverfahren – Ein Zusammenspiel intuitiver und rationaler Prozesse“.
Am Dienstagmorgen führten die beiden Strafverteidiger Yorck Fratzky von HFB Rechtsanwälte Karlsruhe und Hannes Linke von Nonnenmacher Rechtsanwälte & Steuerberater Karlsruhe die Zuhörerinnen und Zuhörer in eine der Masse wohl unbekannte Welt ein. „Staatsschutzverfahren – Strafverfahren mit besonderen Herausforderungen.“ Unabhängig, ob Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch oder solche gegen sogenannte Reichsbürger, sieht sich die Verteidigung durch Kontaktbeschränkungen zu ihrer Mandantschaft durch Trennscheiben bei Besuchen in der Justizvollzugsanstalt und richterliche Lesekontrolle des Schriftverkehrs Restriktionen ausgesetzt, die außerhalb dieser Verfahren nicht zur Anwendung kommen. Aber auch die Beweisbeschaffung in Länder, in denen keine staatlichen Strukturen mehr vorhanden sind, oder aus Kriegsgebieten, stellen die Verteidigung, wie auch die Ermittler, vor besondere Herausforderungen. Schließlich stellte Herr RA Linke den von ihm erwirkten, in die amtliche Sammlung eingegangenen Beschluss des BGH vom 6. Juni 2019, Az. StB 14/19, vor, welcher sehr detailliert auf die Abgrenzung zwischen Zeugen- und Beschuldigtenstatus und den Übergang von dem einen zu dem anderen Status und die damit verbundenen Belehrungspflichten eingeht.
Naturwissenschaftlich wurde es im nachfolgenden Vortrag „Zur evidenzgestützten Kontextualisierung biologischer Spuren: Forensische RNA-Analyse und Begutachtung auf Aktivitätenebene“ von Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Cornelius Courts, Leiter Forensische Molekulargenetik am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln. Zunächst verdeutlichte Prof. Courts, dass forensische Fragestellungen heutzutage nicht mehr die individualpersönliche Zuordnung von biologischem Spurenmaterial betreffen, sondern sich intensiv mit der Entstehung der Spur am Ort deren Sicherung, also dem Antragungsmechanismus, auseinandersetzen. Hierfür stellte der Referent die Pyramide der forensischen Interpretationshierarchie vor und die im Rahmen der Beurteilung des Entstehungskontextes auf Aktivitätenebene essenzielle forensische RNA-Analyse, anhand derer die Spurenherkunft aus Körperflüssigkeiten und organischem Gewebe bestimmbar ist. Die abstrakt-wissenschaftlichen Ausführungen stellte Prof. Courts anhand von Praxisfällen instruktiv dar. Beispielsweise ließ sich durch die Untersuchung eines Gegenstandes, der anlässlich eines Sexualdeliktes angeblich vaginal eingeführt worden sein soll, Vaginalsekret nachweisen, was die Vergewaltigungshypothese stütze.
Mit dem Vortrag „Polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme 2.0 in Rheinland-Pfalz – Sicherung und Auswertung digitaler Fahrzeugdaten“ rundete Polizeidirektor Patrick Brummer, Leiter der Polizeidirektion Montabaur und Leiter der landesweiten AG Fortentwicklung und Digitalisierung in der VU-Aufnahme, den zweiten Tag der Jahrestagung mit einem weiteren spannenden Vortrag ab. Im Bewusstsein, dass moderne Kraftfahrzeuge, in denen eine Vielzahl an Steuergeräten und Sensoren verbaut sind, nichts mehr mit dem VW Käfer aus den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts gemein haben, musste sich auch die Verkehrsunfallaufnahme der Entwicklung automativer IT anpassen. Für die Rekonstruktion von Unfallgeschehen und die hierfür unverzichtbare Aufklärung des Fahrverhaltens in der unmittelbar vorkollisionären Phase ist die Erhebung elektronischer Fahrzeugdaten unverzichtbar geworden. Beispielsweise geben Daten von Event Data Recordern mit ihren gespeicherten Pre- und Postcrash Daten Aufschluss über Geschwindigkeit, Pedalstellungen und Lenkradeinschlag vor und unmittelbar nach dem Unfallereignis und bieten somit eine evidenzbasierte Grundlage für die Aufklärung.
Mit der Jahrestagung 2025 hat die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik – ihrer Satzung entsprechend – wieder einmal mehr einen Beitrag für die Förderung der Kriminalistik in Wissenschaft und Praxis geleistet. Neben der Vermittlung von Fachwissen und der Darstellung aktueller Entwicklungslinien in verschiedenen kriminalistischen Disziplinen, bot die Veranstaltung auch die Möglichkeit zu angeregten Diskussionen und der Etablierung neuer Netzwerke. Ein ganz besonderer Dank des Vorstandes richtet sich an die Referentinnen und Referenten, für Ihre Bereitschaft, die Veranstaltung mit ihren Beiträgen zu bereichern.
Christian Bitzigeio, M.A.
Tagungspräsident 2025



