Wolfsburger Programm

I. Programmatische Leitlinien

Die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik e.V. hat sich am 15. Mai 2003 in Basdorf im Ergebnis einer Problemanalyse zum gegenwärtigen Stand und Stellenwert der Kriminalistik gegründet.

Sie versteht sich als eine bundesweite unabhängige Institution, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, der Kriminalistik als Wissenschaft sowie praktische Handlungslehre den ihr angemessenen Stellenwert bei der Verbrechensbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland einzuräumen.

Mit der Annahme einer Satzung, der Wahl des Vorstandes und der Eintragung als gemeinnütziger Verein ist die Gründungsphase beendet.

Die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik stellt sich folgende Ziele:

Die Lösung der programmatischen Ziele kann nicht allein durch die Polizei oder deren berufsständischen Organisationen erfolgen.

Es bedarf einer unabhängigen Institution, die über die Interessenlagen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden hinaus, Kriminalistik in ihrer Einheit von Wissenschaft und Praxis fördert und weiterentwickelt.

Das langfristig angelegte Programm soll in enger Zusammenarbeit mit polizeilichen und außerpolizeilichen Partnern mit dem Ziel umgesetzt werden, die Straftatenaufklärung zu erhöhen, die Beweisführung zu verbessern, die Zusammenarbeit mit Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern und dem privaten Sicherheitsgewerbe auf ein den ständig wachsenden gesellschaftlichen Ansprüchen entsprechendes Niveau zu bringen. Angestrebt wird, die Ausbildung, im Besonderen von an der Verbrechensbekämpfung beteiligten Führungskräften, an neuestem europäischem Hochschulstandard, zu orientieren.

Mit dem „Wolfsburger Programm“ sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik e.V. zukünftig als eine handlungsfähige, den Interessen der Kriminalistik dienende Institution entwickelt.

Zur schrittweisen Umsetzung dieser programmatischen Leitlinien stellt sich der Verein für den Zeitraum der Aufbauphase in den kommenden Jahren die nachfolgend formulierten Ziele und Aufgaben.

II. Ziele und Aufgaben

1 Konstituierung des Vereins als arbeitende Gesellschaft


Eine grundlegende Aufgabe der nächsten Zeit wird es sein, den Verein als lebendige und wahrnehmbare Gesellschaft zu entwickeln. Der Sachverstand und die Fachkunde ihrer Mitglieder sind das wichtigste Potenzial der Gesellschaft. Deshalb bedarf es der weiteren Mitgliederwerbung und deren Einbeziehung in die unmittelbare praktische Vereinstätigkeit. Die Integration in das Vereinsleben soll insbesondere erreicht werden durch

  • die Beteiligung der Mitglieder an der Vorbereitung und Durchführung der Jahrestagung,
  • die Mitgestaltung und Nutzung der vereinseigenen Homepage
  • ihre Mitwirkung in der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften,
  • ihr Wirken auf regionaler Ebene sowie in der Mitgliederversammlung.

Voraussetzung für eine lebendige Tätigkeit der Gesellschaft ist die Kontinuität der Vorstandstätigkeit. Der Vorstand informiert die Mitglieder ständig über die wichtigsten Ergebnisse der Vorstandssitzungen und die Entwicklung der Vereinstätigkeit durch ein Informationsblatt, aktuelle Infobriefe bzw. Vereinsinformationen.

Die Aufgabe aller Mitglieder bei der Verwirklichung der Ziele und Aufgaben liegt im persönlichen Engagement, das dazu beizutragen soll, dass die DGfK in der breiten Öffentlichkeit, in der Polizei, im Hochschulbereich sowie an allen anderen in Frage kommenden Einrichtungen, die sich im weitesten Sinne mit der Kriminalistik befassen, wahrgenommen wird.


2. Aufbau und Entwicklung von Arbeitsgemeinschaften

Der Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit der DGfK liegt in der Kriminalistik.

Da in der Anfangsphase nicht die gesamte Breite kriminalistischer Themenstellungen erfasst werden kann, konzentriert sich die Arbeit zunächst auf spezieller Themenfelder. Diese sind Gegenstand von Arbeitsgemeinschaften (AG) und der Jahrestagungen der DGfK.

Zunächst werden folgende Arbeitsgemeinschaften werden gebildet:

Die Arbeitsgemeinschaften setzen sich aus Fachleuten des jeweiligen Themengebietes aus der kriminalistischen Praxis, der Lehre und der Forschung zusammen.

Die Zielstellung ist, der kriminalistischen Praxis Hinweise im Sinne von Empfehlungen für die Lösung von Sachfragen zu geben, die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Gegenstand der Arbeitsgemeinschaften stehen. Durch die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Fachthemen der Arbeitsgemeinschaften soll die Theorieentwicklung des Faches Kriminalistik vorangebracht werden. Lösungen sollen durch Bestimmung und Umsetzung von Forschungsthemen gefunden werden. Festgestellter Forschungsbedarf könnte dann z.B. unter Zuhilfenahme von Diplomarbeiten, Studienprojekten und in anderen Formen wissenschaftlich-praktischer Tätigkeit realisiert werden.

Im Ergebnis der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften sollen

  • methodische Hinweise und Empfehlungen für Qualitätsstandards zur kriminalistischen Fallbearbeitung gegeben,
  • der fachliche Erfahrungsaustausch gefördert,
  • Vorschläge für die für die kriminalistische Aus- und Fortbildung vorgelegt und
  • Ansatzpunkte für die kriminalistische Forschung sowie die Weiterentwicklung der Theorie der Kriminalistik entwickelt

werden.