Charakter der Organisation, Mitgliedschaft

Die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik ist eine bundesweite Vereinigung, aber sie ist nicht an die Ländergrenzen gebunden. Mitglied kann jede(r) Angehörige einer Strafverfolgungsbehörde, ein jeder und eine jede mit kriminalistischer Praxis, kriminalistischer Aus- und Weiterbildung, sowie kriminalistischer Forschung Betraute werden. Auch andere interessierte Einzelpersonen, deren Arbeitsgegenstand die Kriminalistik tangiert, können als Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie die Ziele der DGfK befürworten. Die Aufnahmebedingungen sind in der Satzung geregelt, und man braucht wenigstes eine/n Fürsprecherin/er, die/der bereits Vereinsmitglied ist, um aufgenommen zu werden.

Die DGfK ist unabhängig, d.h. sie versteht sich nicht als beruf- oder gewerkschaftliche Interessenvertretung oder politische Institution. Sie ist frei und wissenschaftsorientiert und vor diesem Hintergrund ausschließlich der fachlichen Fortentwicklung der Kriminalistik als Fachdisziplin verpflichtet. Das schließt nicht aus, dass sie mit  anderen Gesellschaften bzw. Interessenverbänden, deren Tätigkeitsgegenstand eng mit dem der Kriminalistik verknüpft ist, zusammenarbeitet bzw.  kooperiert.

Die DGfK ist als gemeinnützig anerkannt, d.h. Spenden sind steuerlich absetzbar.

Gegenwärtig zählt die DGfK über 300 Mitglieder. Diese kommen aus Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz) oder Hochschulen oder dem privaten Sicherheitsgewerbe oder aus den Bereichen Rechtsmedizin, Psychologie, Sachverständigentätigkeit, Rechtswissenschaft (insbesondere Strafverteidiger),  Sicherheitstechnik und  aus der freien Wirtschaft.